Entscheidung Nr. 22/2005
Antrag
AntragstellerIn, Status
Esther W., Zurückweisung
Vermögensart
beweglich
bewegliches Vermögen
Haushaltsgegenstände, Gemälde
Entscheidung
Nummer
22/2005
Datum
20.09.2005
Typ
formal
Anonymisierter Volltext
Kurzbeschreibung
Im gegenständlichen Fall wurde ein Antrag auf Naturalrestitution von beweglichen körperlichen Sachen gestellt. Nach dem Entschädigungsfondsgesetz kann ein solcher Antrag nur von einer jüdischen Gemeinschaftsorganisation gestellt werden. Der Antrag wurde jedoch nicht von einer solchen Gemeinschaftsorganisation oder deren RechtsnachfolgerIn eingebracht. Er war mangels Zuständigkeit der Schiedsinstanz zurückzuweisen.