Entscheidung Nr. 626/2010

Antrag

 

AntragstellerIn, Status

Hildegard R., Zurückweisung

Vermögensart

beweglich

bewegliches Vermögen

Dekorstoff, Gemälde, Klavier, Möbel, Silberwaren etc.

Entscheidung

 

Nummer

626/2010

Datum

25.01.2010

Typ

formal

Anonymisierter Volltext

Kurzbeschreibung

Im gegenständlichen Fall wurde ein Antrag auf Naturalrestitution von beweglichen körperlichen Sachen gestellt. Nach dem Entschädigungsfondsgesetz kann ein solcher Antrag nur von einer jüdischen Gemeinschaftsorganisation gestellt werden. Der Antrag wurde jedoch nicht von einer solchen Gemeinschaftsorganisation oder deren RechtsnachfolgerIn eingebracht. Er war mangels Zuständigkeit der Schiedsinstanz zurückzuweisen.