Entscheidung Nr. 626/2010
Antrag
AntragstellerIn, Status
Hildegard R., Zurückweisung
Vermögensart
beweglich
bewegliches Vermögen
Dekorstoff, Gemälde, Klavier, Möbel, Silberwaren etc.
Entscheidung
Nummer
626/2010
Datum
25.01.2010
Typ
formal
Anonymisierter Volltext
Kurzbeschreibung
Im gegenständlichen Fall wurde ein Antrag auf Naturalrestitution von beweglichen körperlichen Sachen gestellt. Nach dem Entschädigungsfondsgesetz kann ein solcher Antrag nur von einer jüdischen Gemeinschaftsorganisation gestellt werden. Der Antrag wurde jedoch nicht von einer solchen Gemeinschaftsorganisation oder deren RechtsnachfolgerIn eingebracht. Er war mangels Zuständigkeit der Schiedsinstanz zurückzuweisen.