Entscheidung Nr. 661/2010

Antrag

 

AntragstellerIn, Status

Herbert S., Zurückweisung

Vermögensart

beweglich

bewegliches Vermögen

Sterlingsilberne Kandelaber

Entscheidung

 

Nummer

661/2010

Datum

19.05.2010

Typ

formal

Anonymisierter Volltext

Kurzbeschreibung

Im gegenständlichen Fall wurde ein Antrag auf Naturalrestitution von beweglichen körperlichen Sachen gestellt. Nach dem Entschädigungsfondsgesetz kann ein solcher Antrag nur von einer jüdischen Gemeinschaftsorganisation gestellt werden. Der Antrag wurde jedoch nicht von einer solchen Gemeinschaftsorganisation oder deren RechtsnachfolgerIn eingebracht. Er war mangels Zuständigkeit der Schiedsinstanz zurückzuweisen.