Entscheidung Nr. 684/2010
Antrag
AntragstellerIn, Status
Eva N., Zurückweisung
Vermögensart
beweglich
bewegliches Vermögen
Wohnungseinrichtung, persönliche Gegenstände
Entscheidung
Nummer
684/2010
Datum
29.09.2010
Typ
formal
Anonymisierter Volltext
Kurzbeschreibung
Im gegenständlichen Fall wurde ein Antrag auf Naturalrestitution von beweglichen körperlichen Sachen gestellt. Nach dem Entschädigungsfondsgesetz kann ein solcher Antrag nur von einer jüdischen Gemeinschaftsorganisation gestellt werden. Der Antrag wurde jedoch nicht von einer solchen Gemeinschaftsorganisation oder deren RechtsnachfolgerIn eingebracht. Er war mangels Zuständigkeit der Schiedsinstanz zurückzuweisen.