Entscheidung Nr. 747/2011
Antrag
AntragstellerIn, Status
Michelle G., Zurückweisung
Vermögensart
beweglich
bewegliches Vermögen
nicht näher präzisiertes bewegliches Vermögen
Entscheidung
Nummer
747/2011
Datum
28.06.2011
Typ
formal
Anonymisierter Volltext
Kurzbeschreibung
Im gegenständlichen Fall wurde ein Antrag auf Naturalrestitution von beweglichen körperlichen Sachen gestellt. Nach dem Entschädigungsfondsgesetz kann ein solcher Antrag nur von einer jüdischen Gemeinschaftsorganisation gestellt werden. Der Antrag wurde jedoch nicht von einer solchen Gemeinschaftsorganisation oder deren RechtsnachfolgerIn eingebracht. Er war mangels Zuständigkeit der Schiedsinstanz zurückzuweisen.