Entscheidung Nr. 735a/2011
Antrag
AntragstellerIn, Status
Edna H., Empfehlung
Lea K., Empfehlung
Roni N., Empfehlung
Irith S., Empfehlung
Tamar T., Empfehlung
Anat V., Empfehlung
Öffentliches Eigentum
Republik Österreich
Vermögensart
Liegenschaft/en in
Entscheidung
Nummer
Datum
Grund
Typ
Anonymisierter Volltext
Verbundene Entscheidung
Pressemitteilung
Pressemitteilung Entscheidung Nr. 735a/2011
Samuel D. besaß im Jahr 1938 eine ca. 30 Hektar große Landwirtschaft in Markgrafneusiedl. Nach dem „Anschluss“ begann die reichsdeutsche Luftwaffe im Gemeindegebiet von Markgrafneusiedl mit der Errichtung eines geheimen Militärflugplatzes. Zum Flughafengelände musste Samuel D. Ackerflächen von rund 6,6 Hektar beitragen. Während andere betroffene GrundeigentümerInnen Ersatzflächen erhielten, musste Samuel D. als Jude seinen ganzen Besitz – unter anderem auch das etwa drei Kilometer vom Flughafengelände entfernte Bauernhaus – an die Luftwaffe verkaufen. Im Sommer 1938 wurden Samuel D. und seine Ehegattin Marie aus Markgrafneusiedl vertrieben. Beide verstarben 1941 in Wien.
Nach Kriegsende wurde der Flughafen als „Deutsches Eigentum“ von der sowjetischen Besatzungsmacht beansprucht. Im Juni 1951 beantragten die Erbinnen von Samuel D. die Rückstellung des 1938 entzogenen Besitzes. Das Verfahren wurde allerdings unterbrochen und erst nach dem Abzug der alliierten Truppen im Jahr 1955 weitergeführt. Im selben Jahr ging mit dem Abschluss des Staatsvertrages von Wien auch das Eigentum an den beantragten Liegenschaftsflächen auf die Republik Österreich über. Diese bestritt das Vorliegen einer Vermögensentziehung. Sowohl die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland als auch der Bundesminister für Finanzen folgten dieser Ansicht und lehnten den Rückstellungsanspruch 1959 bzw. 1960 ab.
In der rechtlichen Beurteilung des Falles kam die Schiedsinstanz zum Schluss, dass es sich bei dem Verkauf der Liegenschaft Samuel D.s im Jahr 1938 um einen Entzug im Sinne des Entschädigungsfondsgesetzes handelte und somit eine offene Entschädigungsfrage im Sinne des Gesetzes vorlag. Die Schiedsinstanz empfahl daher die Rückstellung von 66.360 m² an die sieben AntragstellerInnen. Da 39 m² des entzogenen Grundbesitzes heute Teil einer Landesstraße sind und 66.421 m² mittlerweile nicht mehr in öffentlichem Alleineigentum stehen, ist eine tatsächliche Rückgabe dieser Liegenschaftsteile nicht möglich. Die Schiedsinstanz hat daher durch eine unabhängige Sachverständige den aktuellen Verkehrswert ermitteln lassen und dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend sowie der niederösterreichischen Landesregierung empfohlen, den AntragstellerInnen die festgestellten 507.110,- Euro zu vergüten.
Für Rückfragen: presse@nationalfonds.org