Entscheidung Nr. 27d/2012
Antrag
AntragstellerIn, Status
Öffentliches Eigentum
Vermögensart
Liegenschaft/en in
Entscheidung
Nummer
Datum
Grund
Typ
Anonymisierter Volltext
Verbundene Entscheidungen
Pressemitteilung
Pressemitteilung Entscheidung Nr. 27d/2012
In den Entscheidungen Nr. 27/2005, 27a/2006, 27b/2007, 27c/2008 sowie WA6/2009 zu 27c/2008 hatte die Schiedsinstanz über mehrere Rückstellungsanträge entschieden, die sich auf die Liegenschaft in Wien, Josefstadt, auf der früher ein Sanatorium betrieben wurde, bezogen. Die Umsetzung der Empfehlungen auf Naturalrestitution durch Übergabe der Liegenschaft an insgesamt 39 AntragstellerInnen erfolgte zwischen 2009 und 2010.
Im Jänner 2012 stellte Dr. Elisabeth Kre. bei der Schiedsinstanz einen Antrag auf Rückstellung und gab an, dass sie erst im Dezember 2011 erfahren habe, dass auch sie zu einem erbberechtigten Familienzweig des ehemaligen Liegenschaftseigentümers Dr. Lothar F. gehöre. Daher sei sie ebenso Erbin wie ihre Schwester Dr. Helene T., deren Antragsberechtigung von der Schiedsinstanz im Jahr 2006 mit der Entscheidung Nr. 27a/2006 bejaht worden war. Diese zählte als Deszendentin der Großeltern des ursprünglichen Eigentümers Lothar F. auch zu dessen gesetzlichen ErbInnen.
Die Schiedsinstanz führte in ihrer Entscheidung aus, dass aufgrund der nun vorgelegten Urkunden die Antragstellerin, deren Existenz bis zum Zeitpunkt ihrer Antragstellung im Jahr 2012 nicht bekannt gewesen war, nach Dr. Lothar F. erbberechtigt ist. Da die Frist zur Antragstellung jedoch mit 31. Dezember 2007 abgelaufen ist, musste der Antrag als verspätet zurückgewiesen werden.
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