Entscheidung Nr. 870/2012
Antrag
AntragstellerIn, Status
Alfred N., Zurückweisung
Vermögensart
beweglich
bewegliches Vermögen
Kleidungsstücke
Entscheidung
Nummer
870/2012
Datum
17.12.2012
Typ
formal
Anonymisierter Volltext
Kurzbeschreibung
Im gegenständlichen Fall wurde ein Antrag auf Naturalrestitution von beweglichen körperlichen Sachen gestellt. Nach dem Entschädigungsfondsgesetz kann ein solcher Antrag nur von einer jüdischen Gemeinschaftsorganisation gestellt werden. Der Antrag wurde jedoch nicht von einer solchen Gemeinschaftsorganisation oder deren RechtsnachfolgerIn eingebracht. Er war mangels Zuständigkeit der Schiedsinstanz zurückzuweisen.