Entscheidung Nr. 874/2012

Antrag

 

AntragstellerIn, Status

Gertrude Y., Zurückweisung

Vermögensart

beweglich

bewegliches Vermögen

Silberne Kerzenständer, 2 Menorahs, Tafelsilber, verschiedene Schmuckstücke (einschließlich Ketten, Ringe, Ohrringe mit Diamanten), großer Diamantverlobungsring, Diamant-Ehering, goldene Armbanduhr, Goldmünzen

Entscheidung

 

Nummer

874/2012

Datum

17.12.2012

Typ

formal

Anonymisierter Volltext

Kurzbeschreibung

Im gegenständlichen Fall wurde ein Antrag auf Naturalrestitution von beweglichen körperlichen Sachen gestellt. Nach dem Entschädigungsfondsgesetz kann ein solcher Antrag nur von einer jüdischen Gemeinschaftsorganisation gestellt werden. Der Antrag wurde jedoch nicht von einer solchen Gemeinschaftsorganisation oder deren RechtsnachfolgerIn eingebracht. Er war mangels Zuständigkeit der Schiedsinstanz zurückzuweisen.