Entscheidung Nr. 75/2014

Antrag

 

AntragstellerIn, Status

Ernest S., Zurückweisung

Vermögensart

beweglich

bewegliches Vermögen

nicht näher präzisiertes bewegliches Vermögen

Entscheidung

 

Nummer

75/2014

Datum

24.09.2014

Typ

formal

Anonymisierter Volltext

Kurzbeschreibung

Im gegenständlichen Fall wurde ein Antrag auf Naturalrestitution von beweglichen körperlichen Sachen gestellt. Nach dem Entschädigungsfondsgesetz kann ein solcher Antrag nur von einer jüdischen Gemeinschaftsorganisation gestellt werden. Der Antrag wurde jedoch nicht von einer solchen Gemeinschaftsorganisation oder deren RechtsnachfolgerIn eingebracht. Er war mangels Zuständigkeit der Schiedsinstanz zurückzuweisen.