Entscheidung Nr. 75/2014
Antrag
AntragstellerIn, Status
Ernest S., Zurückweisung
Vermögensart
beweglich
bewegliches Vermögen
nicht näher präzisiertes bewegliches Vermögen
Entscheidung
Nummer
75/2014
Datum
24.09.2014
Typ
formal
Anonymisierter Volltext
Kurzbeschreibung
Im gegenständlichen Fall wurde ein Antrag auf Naturalrestitution von beweglichen körperlichen Sachen gestellt. Nach dem Entschädigungsfondsgesetz kann ein solcher Antrag nur von einer jüdischen Gemeinschaftsorganisation gestellt werden. Der Antrag wurde jedoch nicht von einer solchen Gemeinschaftsorganisation oder deren RechtsnachfolgerIn eingebracht. Er war mangels Zuständigkeit der Schiedsinstanz zurückzuweisen.