Organe des Allgemeinen Entschädigungsfonds

Die Organe des Allgemeinen Entschädigungsfonds waren das Kuratorium, die Generalsekretärin und das Antragskomitee. Zur Prüfung von Anträgen auf Naturalrestitution von öffentlichem Vermögen war beim Allgemeinen Entschädigungsfonds zudem eine Schiedsinstanz eingerichtet.

Organigramm KuratoriumBeiratKomiteeAntragskomiteeSchiedsinstanz für NaturalrestitutionHannah LessingVorstand
Organigramm

Vorstand

Der Vorstand dient gemäß § 6 Abs 1 Nationalfondsgesetz der Unterstützung des/der Vorsitzenden des Kuratoriums bei der Verwaltung des Nationalfonds und bereitet die Beschlüsse und Entscheidungen des Kuratoriums und des Komitees des Nationalfonds vor. Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern und wird vom Präsidenten bzw. von der Präsidentin des Nationalrats nach Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung auf Grundlage einer Empfehlung des Kuratoriums und Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates für fünf Jahre bestellt. Der Vorstand hat auch die Aufgabe, die Verbindung zwischen Österreich und den im Ausland lebenden Opfern des Nationalsozialismus zu pflegen.

Personelle Zusammensetzung

Prof. Mag.a Hannah M. Lessing, Vorstand (seit Jänner 2024)

Mag. Judith Pfeffer, MA, Vorstand (seit April 2024)